Krankenversicherung

Der Zweck der Krankenversicherung besteht darin, alle oder einen Teil Ihrer Gesundheitskosten zu decken, die nicht durch die obligatorische Regelung abgedeckt sind. Sie gilt nur für Gesundheitskosten (Arztkonsultation, Krankenhauskosten, optische und zahnärztliche Kosten usw.).

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